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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für die Zimmerreservierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Vertragsgrundlage sind die umseitig aufgeführten, zwischen Hotel und Kunden vereinbarten Leistungen. 
     
  2. Ist der Leistungsnehmer (Kunde) nicht gleichzeitig Reservierender oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der umseitig aufgeführten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt (Buchender). Leistungsnehmer/Hotelgast, Reservierender und Veranstalter haften für alle vom Hotel erbrachten Leistungen als Gesamtschuldner. Sofern mit dem Reservierenden (Buchenden) Abrechnungsmodalitäten vereinbart werden, nach denen Teilleistungen oder die Gesamtleistung vom Leistungsnehmer (Kunde) gezahlt werden sollen, sogenannte Selbstzahler-Vereinbarungen, bleibt die vorstehende gesamtschuldnerische Haftung hiervon unberührt. Solange dem Hotel keine unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt, ist es berechtigt die umseitig vereinbarten Kapazitäten anderweitig zu verkaufen. Dies gilt ebenso bei Vereinbarung einer kostenlosen Rückgabefrist (Option). Nach Ablauf des Optionsdatum wird die Reservierung verbindlich und es finden diese AGB´s Anwendung.
     
  3. Der Abschluß dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann vom Buchenden einseitig nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden: a) Bis zu 29 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum: kostenlos / b) 28-15 Tage vor Veranstaltungsdatum: 40% der vereinbarten Leistungen (hierbei gilt eine Getränkepauschale pro Person in Höhe von 50% der vereinbarten Speisenumsätze oderKonferenzpakete als Verrechnungsgrundlage für den Getränkeverzehr) / c) 14-7 Kalendertage vor Veranstaltungsdatum: 60% der vereinbarten Leistungen (dto.) / d) unter 7 Tagen vor Veranstaltungsdatum: 80% der vereinbarten Leistungen (dto.) Sind dem Hotel bis zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Einzelheiten in Bezug auf Speisen und Getränke bekannt gewesen, so gelten die Bereitstellungskosten für Ausstellungen in voller Höhe als vereinbarte Leistung. Bei Teilstornierung findet Punkt 7 dieser AGB´s in Ergänzung Anwendung.
     
  4. Das Hotelwird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt dies, entfällt für den Kunden die Pflicht zur Zahlung in Höhe des aus der Neuvermietung resultierenden Umsatzes. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen. Das Hotel behält sich vor, dem Geschäftspartner andere, gleichwertige Räume zur Verfügung zu stellen, als in der Vereinbarung bestätigt wurden, wenn organisatorische Gründe dies erfordern, oder die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer von der gebuchten Personenzahl abweicht. Im Rahmen von Paketangeboten übernimmt das Hotel keine Veranstalterhaftung für externe Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind Transferleistungen grundsätzlich nicht in den entsprechenden Paketangeboten enthalten.
     
  5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, die umseitig reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, wenn derKunde nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis zum vereinbarten Anfangstermin, bei Zimmerreservierungen spätestens bis 18.00 Uhr eintrifft. Reservierte Räumlichkeiten stehen demLeistungsnehmer nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel.
     
  6. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern mit dem Kunden eine Rahmenvereinbarung hinsichtlich Übernachtungskonditionen geschlossen wurde, gelten diese ausschließlich auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Die garantierte Bereitstellung von Zimmern zu diesen Konditionen wird ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
     
  7. Grundlage für die Berechnung der umseitig aufgeführten Leistungen ist die zwischen dem Buchenden und dem Hotel vereinbarte garantierte Personenzahl. Diese liegt 10% unter der tatsächlich vereinbarten Zahl. Ansonsten gilt die tatsächliche Personenzahl als Berechnungsgrundlage. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltungsbeginn durch Stornierungen des Kunden diese Garantiepersonenzahl unterschritten wird, findet für alle unterhalb der Garantiepersonenzahl stornierten Leistungen Punkt 3 dieser AGB`s Anwendung. Werden dabei die ursprünglich bestellten Leistungen um mehr als 10%, ausgehend von der Garantiepersonenzahl reduziert, ist das Hotel berechtigt innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der letzten Stornierungsmitteilung einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
     
  8. Die aus den umseitigen Leistungen entstehenden Rechnungsnummern sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.
     
  9. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachterGegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüber hinausgehende Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe verwahrt oder an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hotelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer, pp. verursacht werden, wird ausgeschlossen. Sofern die Räumlichkeiten oder Zimmer des Hotels vom Kunden für Veranstaltungen angemietet werden, die eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere bei Verkaufs- und Strukturvertriebveranstaltungen sowie Wandergewerbe, oder der Name des Hotels ohne schriftliche Einwilligung für werbliche Maßnahmen mißbraucht wird, ist das Hotel berechtigt den Vertrag fristlos aufzukündigen.
     
  10. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen, gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
     
  11. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
     
  12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lehrte.
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